von Rechtsanwalt Jan Wilking
Die Eigentumswohnung meiner Mutter ist durch 3 unverschuldete Wasserschäden seit November 2015 bis jetzt zu 100 % nicht bewohnbar gewesen. Meine Mutter lag zum Zeitpunkt der Wasserschäden (ab 21.9.2015) bis zum 19.1.2016 im Krankenhaus, danach musste sie in einem Pflegeheim untergebracht werden, da sie wegen der Sanierungsarbeiten nicht in ihre Wohnung zurück konnte. ... Natürlich hat sie ab Beginn der Sanierung nicht mehr in der Wohnung wohnen können, deswegen die Unterbringung im Heim.