von Rechtsanwalt Jan Wilking
Die Eigentumswohnung meiner Mutter ist durch 3 unverschuldete Wasserschäden seit November 2015 bis jetzt zu 100 % nicht bewohnbar gewesen. Meine Mutter lag zum Zeitpunkt der Wasserschäden (ab 21.9.2015) bis zum 19.1.2016 im Krankenhaus, danach musste sie in einem Pflegeheim untergebracht werden, da sie wegen der Sanierungsarbeiten nicht in ihre Wohnung zurück konnte. ... Nun weigert sich die Versicherung, die Betriebskosten von 400 Euro und einen mietgleichen Wert ( VGB Paragraph 9, selbstbewohnte Eigentumswohnung) von 600 Euro für die 7 Monate (insgesamt 7000 Euro) zu erstatten, mit der Begründung meine Mutter hätte zum Zeitpunkt der Schäden nicht mehr in der Wohnung gewohnt.