26.10.2005
Der Mieter in der Wohnung über uns verursachte vor ein paar Monaten einen Wasserschaden, da der Schlauch an seiner Spülmaschine geplatzt war. ... Der Mieter verständigte seine Haftpflichtversicherung, die aber mitteilte, dass sie in diesem Fall nicht bezahlen wird, da der Mieter das Wasser sofort abgestellt habe, daher nicht fahrlässig gehandelt habe und somit nur die Möglichkeit bestünde, den Fall der Leitungswasserversicherung zu melden. ... Vielleicht ist auch noch folgender Hintergrund relevant: Dies ist innerhalb der letzten Jahre bereits der dritte Wasserschaden (Ursachen: Ablaufschlauch der Waschmaschine ist aus dem Waschbecken gerutscht, defekter Boiler...), der durch den Mieter über uns hervorgerufen wurde.