6.2.2010
von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Der Keller wurde darauf immer abgepumpt oder der Abfluss wurde frei gemacht. ... Der Keller ist nun auch wieder frei vom Wasser. ... Im Mietvertrag steht nicht drin, das Wasserschäden Im Keller ausgeschlossen werden, bzw. dass er sein Hab und Gut auf Palette stellen muss … Da der Keller schon einmal unter Wasser stand (Der Mieter bekam dafür 300 € von mir) und der Mieter auch wusste, dass das Problem deshalb eigentlich wiederkommen könnte … kannte er eigentlich das Risiko eines erneuten Wasserschadens, weil ja seither auch keine Arbeiten an dem maroden Abwassersystem vorgenommen wurden … ZUSÄTZLICHES PROBLEM HEIZUNGEN: In diesem Zusammenhang eine weitere Sache, da die besagte Sanitärfirma auch eine neue Gaszentralheizung installiert hat.