29.3.2022
| 40,00 €
von Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
In den Mietverträgen ist eine Aufzählung der vermieteten Räume enthalten (Zitat: „Der Vermieter vermietet an den Mieter in der Wohnung xy folgende Räume: Zimmer A, Wohnzimmer, Küche, Balkon, Kellerraum. Wohnzimmer, Küche, Balkon, Kellerraum zur Gemeinschaftsnutzung. ... Strom, Gas, Wasser und Internet wird seit vielen Jahren vom Vermieter bereitgestellt und uns nicht weiter berechnet.