4.11.2022
| 35,00 €
von Rechtsanwalt Ümit Yildirim
Ich hatte die Mieter beim Einzug informiert, dass für die Beauftragung von Handwerkern der „Verwalter vor Ort" bzw. ich zuständig seien. ... Sie informierten unseren Verwalter, ohne deutlich zu machen, dass dringender Handlungsbedarf bestand, und bestellten selbst einen „Halsabschneider"-Abflussdienst. ... Muss ich die Rechnung des überteuerten Abflussdienstes vollständig bezahlen, obwohl weder unser Verwalter noch ich ihn beauftragt haben?