24.2.2022
| 100,00 €
von Rechtsanwalt Peter Dratwa
Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern und sonstigen Dritten, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten des Mietobjektes betreffen. ... •zum Abschluss, der Verlängerung und Beendigung von Mietverhältnissen, zur Durchführung von Mieterhöhungsverlangen, zur Auftragserteilung in meinem Namen bezüglich der Durchführung von lnstandhaltungs- und lnstandsetzungsmaftnahmen im Sondereigentum, zur Abrechnung der Betriebskosten mit den Mietern, insbesondere Geltendmachung von Nachzahlungen oder Abrechnung von Gutschriften aus den jeweiligen Jahresabrechnungen des Mieters, zur Durchführung von Wohnungsabnahmen mit ausscheidenden Mietern. ... Danach folgt: "die Eheleute XY erteilen dem Verwalter, der Firma YX Hausverwaltung den Auftrag und die Vollmacht zur Durchführung sämtlicher im Sondereigentumsvertrag genannten Aufgaben, insbesondere...."