1.3.2011
von Rechtsanwalt Jan Wilking
Mit dem Vermieter besteht die schriftliche Vereinbarung, dass ein Nachmieter bereits vor diesem Termin die Wohnung beziehen kann. Ein Nachmieter wurde auch gefunden und dieser hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag, gültig ab 01.02.2011, unterschrieben. Leider hat der Nachmieter einen Tag nach der Vertragsunterzeichnung erklärt, dass er nun doch nicht die Wohnung beziehen möchte und keinerlei Zahlung (Miete oder Kaution) geleistet.