von Rechtsanwalt Lars Liedtke
B) Muss der Mieter den Holzdielenboden auf dem Balkon streichen. ... Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Mieträume entsprechend den technischen Gegebenheiten ausreichend zu heizen und zu lüften. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, der sonstigen Räume alle 7 Jahre, jeweils gerech¬net vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Der Teppichboden ist vom Mieter zu entfernen und zu entsorgen.