von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Damen und Herren, die ursprünglichen Vermieter unserer Wohnung waren ein älteres Ehepaar, die auch beide als Vermieter im Mietvertrag aufgeführt sind. ... Meine Fragen: - Liege ich mit der Annahme richtig, dass aufgrund des Todes der Mutter und des bestehenden Nießbrauchs weiterhin der Vater unser Vermieter ist (d.h. dass ich Schreiben zum Mietverhältnis wie z.B. eine Kündigung an den Vater zu richten hätte)? Oder ist der neue Eigentümer (besagte Geschwister Immobilien GbR) unser Vermieter geworden?