von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Bei unserem Einzug in das Haus auf Rügen vereinbarten wir vertraglich mit dem Vermieter die Pflege des Gartens sowie die Reinigungen der beiden, auf dem Grundstück gelegenen Ferienwohnungen. Ohne mit uns Rücksprache zu halten wurde der unterzeichnete Vetrag seitens des Vermieters gebrochen, in dem er von anfang an die vertraglich vereinbarten Arbeiten, nämlich Gartenpflege und Ferienwohnungen zur Endreinigung( die Schlüssel wurden noch nicht einmal ausgehändigt!!) ... Heute eröffnete uns die Vermieterpartei, dass sie einen Hausverwalter( diesen Nachbarn) bestellt hätten, den wir zu tragen, sprich zu bezahlen hätten. nach Weigerung und dem Hinweis darauf, dass man seitens des Vermieters keinerlei Anstalten unternommen hätte, uns die angetragenen und vertraglich vereinbarten Arbeiten ausführen zu lassen, wurde uns mit Mieterhörhung und Kündigung gedroht.