Mein Ehemaligervermieter fordert von mir geld nachgezahlt für den Stromverbrauch da ich diesen über die Nebenkosten an ihn gezahlt habe, da in der alten wohnung nur ein zwischenzähler vorhanden war. Weder bei Einzug noch bei auszug da hat er streß gemacht mich die ganze zeit angeschrien, haben wir ein Übergabeprotokoll erstellt nun meine Frage kann er von mir aufeinmal eine Nachforderung stellen weil ich den Anfangsbestand sowie den Endstand des zählers anzweifle? oder Gilt hier der Vermieter hat immer recht, über die restlichen nebenkosten von 2004, 2005, und 2006 hat er bis heute nicht abgerechnet, wie sieht es mit fristen hierzu aus muss ich da etwas beachten erfordert für die gesamtzeit den Betrag von über 200,- Euro nach, Einzug 01.11.04 auszug 30.06.06.