6.2.2007
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Werte Damen,werte Herren, ich bewohne seit Dez.2004 mit dem Vermieter ein Zweifamilienhaus Damals wurde festgelegt,das die Betriebskosten zu je 50 % auf beide Mietrteien abgerechnet werden.2006 stellte ich dann bei einem Besuch beim Vermieter fest,das seine Wohnfläche mehr ist wie meine,da das ganze Dachgeschoß mit ausgebaut wurde.Demzufolge ist ja sein Heizverbrauch viel höher. ... Ich fühle mich jetzt doch hinsichtlich der Abrechnung betrogen,da seine Wohnfäche mehr ist,demzufolge er erhöhte Heizkosten hat und noch dazu bewohne ich meine Wohnung mit einem zehnjährigen Kind,mein Vermieter führt einen 3 Personenhaushalt,also auch mehr Wasserverbrauch hat. Kann ich mich gegen diese Abrechnungsmethode zur Wehr setzten oder ist seine Abrechnung hinsichtlich der nicht geeichten Geräte korrekt?