von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
sehr geehrte damen und herren ! es handelt sich um fogenden fall: ich hatte 3 jahre lang eine mansardenwohnung angemietet.nebenkosten wie heizung und wasser sollten per Quadratmeter, also der wohnungsgröße abgerechnet werden. es gab weder einen wasserzähler noch zähler an den heizkörpern.lediglich der strom konnte separat abgelesen werden. ich darf anfügen dass ich über die ersten 2 jahre keine nebenkostenabrechung erhalten habe, sodass ich davon ausgegangen bin, dass der monatliche abschlag die nebenkosten gedeckt hat. ich habe beim vermieter 500 euro kaution hinterlegt. dann habe ich die wohnung fristgerecht zum 28.02.2010 gekündigt. Ih bin ausgezogen und habe die wohnung ohne beanstandung übergeben. man ist mündlich so verblieben, dass sie kaution mit den nebenkosten verrechnet werden soll.