Guten Tag, Am 07.07.2011 mietete ich mit meiner damaligen Freundin die erste gemeinsame Wohnung an, Einzugstermin wäre der 01.09.2011 gewesen, am 28.07.2011 kam dann die unvorhergesehene Trennung, sodass wir nicht einziehen werden. Ich habe mich am 02.08.2011 mit dem bevollmächtigten vom Vermieter zusammen gesetzt und ihm eine Ordentliche Kündigung der Wohnung zum 31.10.2011 überreicht, in der ich für meine Exfreundin mit unterschrieben habe (Eine Vollmacht meiner Freundin habe ich ihm im Original mit überreicht). ... Nun habe ich noch gegoogelt und geschaut, was für Möglichkeiten ich zur fristlosen Kündigung habe, ich fand den Gesetzestext in dem steht, dass man fristloses Kündigungsrecht hat, wenn einem die Wohnung nicht rechtzeitig und im Vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.