6.12.2014
von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Hallo, zum 28.02.15 habe ich meine Mietwohnung gekündigt,in der ich erst seit Februar 2014 wohne.Direkt nach der Kündigung entdeckte ich starken Schimmelbefall in der Küche an zwei Aussenwänden hinter der Einbauküche und an einer Wand im Abstellraum.Die Küchenzeile war schon bei meinem Einzug in der Küche,ich habe sie dem Vermieter abgekauft. ... Am 25.11.14 informierte ich meinen Vermieter von dem Schimmelbefall,der sich den Schaden am 27.11.14 mit mir zusammen angeschaute und mir sofortiges Handeln gegen den Schimmelbefall fest versprach. Ich bot ihm daraufhin an,eher auszuziehen da ich unter allergischem Asthma und einer Hautkrankheit leide.Darauf ging er nicht ein,versprach aber,sofort zu handeln,was aber nicht passierte.Jeden Tag spreche ich ihn nun darauf an,aber ich werde immer hingehalten.Er meint,er könne den Schimmel erstmal ganz schnell und oberflächlich selber behandeln,so dass es für mich bis Ende Februr,bis zu meinem Auszug,erstmal in Ordnung wäre.Nachdem ich bemerkte,dass ich nicht glaube,dass man den Schimmel auf die Schnelle wirklich wirksam bekämpfen könne und dass ich starke Bedenken wegen meines Asthmas hätte,erwiederte er,dass er für meine Krankheit ja schließlich nichts könne.Nun werde ich hingehalten mit der Aussage ich solle auf den Besuch eines Bekannten des Vermieters warten,der sich mit"sowas auskennt"und ihm raten würde,was am besten zu tun sei.Aber auch in dieser Hinsicht warte ich und es passiert nichts.