Ich möchte nur wissen, wie es sich mit den Schönheitsreparaturen verhält. Ich habe des öfteren unterschiedliche Meinungen gehört und möchte auf Grundlage unseres spezifischen (vorgedruckten) Mietvertrags wissen, ob – und was – wir beim Auszug erledigen müssen – bzw. welche Anteile an Zahlungen an Handwerker wir zu erwarten haben. ... Sind Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter fachgerecht durch geführt worden, so beginnen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen. c) Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen und Tapezieren der Wänd und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen. 2. a) Eine nach Ziff. 1. entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführunng der Schönheitsreparaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. b) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß § 9a Ziff. 1, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen auf Grund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter in Höhe eines Betrages zu zahlen , der sich nach dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen gem.