von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Abrechung des Wasserverbrauchs in der Nebenkostenabrechnung. Zum Sachverhalt: Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung umfasst bei uns immer das letzte halbe Jahr der vorletzten Jahres und das erste halbe Jahr des letzten Jahres. ... Die Verwalterfirma, die seit 2012 mit der Nebenkostenabrechnung betraut ist, rechnet nun bei den Wasserwerten für das erste Halbjahr 2012 mit den Abschlagszahlungen, die der Vermieter für 2012 an die Stadtwerke entrichtet hat, und nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch für 2012, der ja schon bekannt ist.