von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe meinem Mieter zum 15.09.2018 auf Grund von Mietrückständen fristlos gekündigt. Der Mieter ist nicht zu erreichen, weder über Festnetz, noch über Mobiltelefon. ... Nachdem es bei einem vor Ort Termin, bei dem ich versuch habe den Mieter persönlich anzutreffen, so aus der Wohnung gestunken hat, dass ich befürchtet habe, dass dem Mieter etwas geschehen ist, hat der Hausmeister Beisein von mir und einem Freund die Tür zur Wohnung geöffnet.