24.8.2005
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Hallo, ich habe kürzlich einen gewerblichen Raum ( 32 qm ), der als Musikproberaum genutzt wird angemietet. ... Am 3.8.2005 hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass sich unter dem Raum eine Hebeanlage für Fäkalien befindet, die nur über eine -mit Teppich verdeckte- Bodenklappe zu erreichen ist. ... Frage: ist der Umstand, dass der Vermieter mir gegenüber die Hebeanlage für Fäkalien erst nach Mietbeginn erwähnt hat ein Grund zur fristlosen Kündigung, oder kann ich den Mietvertrag anfechten?