von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
nachdem ich als mieter gegen die betriebskostenabrechnung 2007 (mietbeginn mitte 2007) einspruch erhoben und einsicht in die abrechnungsunterlagen erbeten und i.w. die nicht getrennte abrechnung bzw. aufstellung nach privaten wohneinheiten und gewerblichen geschäften im haus bemängelt und auf das schadhafte dach mit (leichtem) regenwassereintritt auf den balkon der wohnung hingewiesen hatte, passierte bis zur nächsten abrechnung im folgejahre mal gar nichts. die angeführten für 2007 erhöhungen/nachzahlungen hatte ich unter vorbehalt dem vermieter überwiesen. die mir rechtzeitig zugegangene betriebskostenabrechnung 2008 hatte ich dann aus den gleichen gründen ebenfalls beeinsprucht (diesmal mittels eingeschriebenem brief mit kopie meines einspruches gegen die abrechung aus 2007). diesmal erhielt ich antwort vom vermieter. dieser behauptet nun, mein (nicht eingeschriebenes) einspruchsschreiben gegen die abrechnung von 2007 nicht erhalten zu haben und dass meine ansprüche zwischenzeitlich verjährt wären. zur einsichtnahme in die unterlagen für 2008 könne/müsse ich mit der hausverwaltung kontakt aufnehmen. den von mir dem hausmeister bereits vor etwa einem jahr gemeldeten und durch diesen besichtigten dachschaden im balkonbereich ebenso wie den "zustand der wohnung" wolle er sich selbst ansehen und ich solle telefonischen kontakt mit ihm aufnehmen. des weiteren erhöhe er die miete, da es zu einer indexsteigerung gekommen ist (angaben über indizies und datum der bezahlung vorhanden, aber die berechung der "der prozentualen erhöhung bzw. ermäßigung der miete" ist falsch). meine fragen: 1. ist die behauptung des vermieters, meinen einspruch auf die betriebskostenabrechnung nicht erhalten zu haben, tatsächliche ausreichend um nach überprüfung der abrechnung einer etwaige gutschrift an mich zu entkommen? ... der vermieter geht in seinem antwortschreiben darauf gar nicht ein. 5. was wären schlimmstenfalls die konsequenzen, wenn ich bis zur vorlage bzw. klärung der richtigkeit der betriebskostenabrechnung(en) (2008 und evtl. auch noch für 2007) weder die nachzahlung noch die neuerliche erhöhung der vorauszahlungen leiste und auch die m.E. ungültige mieterhöhung nicht bezahle?