15.1.2008
von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Der formhalber habe ich jetzt ein Einwurfeinschreiben mit einer Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Miete verschickt (obwohl diese vermutlich nicht gelesen wird, da der Mieter nicht da) und werde dann falls nicht bis Ende nächster Woche bezahlt (was mehr als wahrscheinlich ist), per Einwurfeinschreiben die fristlose Kündigung nach §543 aussprechen. Meine Frage: Wenn er nie da ist, wird er nie die Kündigung lesen und deshalb nicht ausziehen. Darf ich die Wohnung nach der Frist leerräumen und die Habseligkeiten sicher zwischenlagern oder muss ich den Weg der teuren Räumungsklage gehen, wobei sicher ist, dass ich Geld wohl nie wieder zurück bekomme inkl.