von Rechtsanwalt Robert Weber
Folgende Sachlage: 1) Ein Mehrfamilienhaus gehoert BESITZER-A und wird verwaltet von VERWALTER-A. 2) Es wird verkauft an BESITZER-B, der den VERWALTER-A fuer die ersten 5 Monate des Jahres 2012 behaelt und dann wechselt zu VERWALTER-B. 3) Das Haus wird wiederum verkauft mit Besitzuebergang 1/10/2012 an BESITZER-C (das bin ich) und wechselt den Verwalter zu VERWALTER-C. ... Es stellt sich (leider erst jetzt) heraus, dass die Verwalter-B und -C ihre Daten kennen, aber die Abrechnung nicht machen koennen, da Verwalter-A die ersten 5 Monate des Jahres 2012 nicht abrechnet (als Grund werden Aussenstaende des alten Besitzers-B genannt.) ... Verwalter-A uebermittelte jetzt den Vorschlag, dass ich (Besitzer-C) die Altschulden des Vorbesitzers uebernehme (Grundsteuer, Versicherung etc) und wuerde dann die Unterlagen fuer die ersten 5 Monate des Jahres 2012 herauslegen.