15.6.2006
von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Zum einen habe ich in meinem Mietvertrag zu stehen, das in meinen nebenkosten ein lasten- und personenaufzug abgerechnet wird, welcher nicht vorhanden ist, desweiteren werden in den nebenkosten "kosten des Betriebs der Einrichtung für die Wäschepflege" berechnet, welche wäsche beinhaltet eine solche klausel und darf diese berechnet werden wenn das mit berechnet wird ? Zweite frage währe, ich habe bei bezug der wohnung, sofort eine Mängelliste an die vermieterin gesendet, welche da währen: - klingelanlage defekt - schloss der wohnungstür defekt, da es hier zuvor gebrand hatte, bei meinem vormieter. Das war am 1.10.2005, bis zum heutigen zeitpunkt hat sich noch keine firma diesbezüglich bei mir gemeldet, obwohl mein vermieter, laut eigenen aussagen jemanden beauftragt hat.