9.1.2009
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Die Nebenkostenabrechnung 2006 wurde dem Mieter Fristgerecht zugestellt. ... Nach ca. 10 Monaten verzug erklärt der Mieter, daß er die Nebenkostenabrechnung nicht akzeptiert, da gesetzlich vorgeschrieben sei, alle Rechnungen die Grundlage für die Abrechnung müssen der Abrechnung beigelegt werden, sowie alle Nebenkostenabrechnungen der übrigen Mieter. ... Darufhin wurden schriftlich die Nebenkosten für den Mieter angepasst.