von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Bei der darauffolgenden Zählerstandablesung teilte die Mieterin mit ihrer Vertreterin mit, dass ich auf jeden Fall, die Kaution mit 4 % zu verzinsen habe auch wenn dies so im Mietvertrag nicht stehe, der Mietvertrag sei durch diverse nicht näher bezeichnete BGH Urteile unwirksam und man müsse 4 % zahlen. ... Die eine Mieterin erklärte sich bereit die Schufa zu zeugen und war bereit, dass die andere Mieterin keien Schufa bringen wollte, auf dem Mietvertrag zu stehen. Ob die andere Mieterin dort wohnte oder nicht, war mir erst mal egal.