30.6.2006
Mein Vermieter möchte nun, dass ich den Boden abschleifen lasse. ... Wie verhält sich dies mit den Kosten. ... Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter ausgewählten Malerfachgeschäftes ermittelt. 3)Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Instandhaltungsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur €125 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahrebruttokaltmiete nicht übersteigen. 4)Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.