29.3.2015
von Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik
Sehr geehrte Damen und Herren, als Besitzer einer Eigentumswohnung habe ich 2 Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag und zu einer Nebenkostenabrechnung: 1) zum Mietvertrag: Im bestehenden Mietvertrag ist folgende Klausel im Wortlaut enthalten : "Zum Mietvertrag vom 01.02.2007: Zwischen Herrn X (Vermieter) und Herrn Y (Mieter) wird folgendes vereinbart: Herrn Y wird aufgrund geringen Einkommens die Wohnung Z zu einem Quadratmeterpreis von €2,50 zur Verfügung gestellt. ... 2) Im Mietvertrag sind die Nebenkosten wiefolgt hinterlegt: $3 Mietzins "Punkt 2) Nebenkosten (zu entrichten für: [ab hier handschriftlich] Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Kabel, Kaminkehrer, Haus-Hof-Straßenreinigung.