von Rechtsanwalt Raphael Fork
In diesem Zuge wurde uns der Mietvertrag welcher zwischen den beiden Mietparteien geschlossenen wurde übergeben. In diesem Vertrag, bei dem es sich um eine Vorlage des Deutschen Mieterbundes handelt und vom Vermieter eingebracht wurde, fielen uns die Paragraphen die die Kündigungen durch den Vermieter einschränken besonders auf: Auszug aus dem Mietvertrag: …§2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am:__01_05_2014___, es läuft auf unbestimmte Zeit. ... Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 8, 17 – 22 dieses Vertrages). … § 17 Ordentliche Kündigung 1.Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. 2.Die Kündigunsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate. 3.Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3.