16.5.2007
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Hallo:-) Eine Mietpartei hat nach 26 Jahren gekündigt. ... Im 1981 geschlossenen Mietvertrag steht:Das Mietverhältnis beginnt am 1.4.1981, es läuft auf unbestimmte Zeit.Kündigungsfristen siehe 2) 2:Kündigungsfrist beträgt 3 Monate,wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Monate,senn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.9 Monate,wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind.12 Monate,wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.