von Rechtsanwalt Raphael Fork
Im Mietvertrag ist kein Basisindex vermerkt. ... Sind Kürzel wie „etc." in einem Mietvertrag zulässig? ... Ich bin ja kein Experte, aber wenn ich die Berechnung der Mieterhöhung bei einem Indexmietvertrag richtig verstehe, dann würde sich meines Erachtens eine Mieterhöhung wie folgt berechnen: Mietvertragsbeginn: 01.10.2010 Verbraucherpreisindex: Stand 01.10.2010 bei 100,20 Punkten Stand 01.10.2012 bei 104,6 Punkten Differenz: 4,4 Punkte Berechnung: (104,6 : 100,2 * 100)-100 = 4,39 % Mieterhöhung Kaltmiete Wohnung 450,00 € * 4,39 % = 19,76 €/Monat Kaltmiete Garage 50,00 € * 4,39 % = 2,20 €/Monat Neue Kaltmiete Wohnung: 469,76 € Neue Kaltmiete Garage: 52,20 € Zzgl. der Nebenkosten Vorausgesetzt der Vermieter hätte meinen Eltern das Erhöhungsschreiben im Okt. 2012 ge-schickt, dann wäre eine Mieterhöhung in Höhe von 21,96 € /Monat zum 01.12.2012 wirksam gewesen.