von Rechtsanwalt Sebastian Belgardt
Mein nunmehr ca. 11-jähriger Mieter hat festgestellt, daß die von ihm bewohnte Wohnung statt der im Mietvertrag angegebenen ca. 91m² tatsächlich nur 77m² Wohnfläche hat. Es wird also die 10%-Grenze überschritten, dies allerdings nur, weil ein ca. 6m² großer Abstellraum, welcher vom Mietvertrag umfaßt ist und ausschließlich vom Mieter genutzt wird, wohl nicht zur Wohnfläche gezählt wird, da dieser im Erdgeschoß separat liegt und nicht direkt an die Wohnung angrenzt (allerdings ist auch der Abstellraum im Mietvertrag explizit genannt). ... Der Mietpreis ist bei Annahme von 91m² Wohnfläche unterdurchschnittlich bei Annahme von 77m² ortsüblich.