19.5.2011
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, mein Sohn und ich haben einen Standard-Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist über einen Makler unterschrieben, in dem die Schönheitsreparaturen genau gestaffelt sind nach Raumart, Dauer der Nutzung usw., aber die Wohnung wurde völlig unrenoviert übergeben. ... Auch die Möglichkeit, dass der Mieter vor Fertigstellung fristlos vom Mietvertrag zurückzutreten kann, wurde vereinbart. ... Wir halten dies für unseriös und möchten den Mietvertrag schnellstmöglich auflösen/beenden, da wir kein Vertrauen mehr zu dem Vermieter haben.