20.11.2017
von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Diesen Mangel habe ich Mitte Juli schriftlich bei der Hausverwaltung angegeben und nach einer Mietminderung gefragt. ... Können Sie mir zustimmen, dass die Mietminderung vom Vermieter getätigt werden muss und nicht vom "Verursacher", also dem Restaurantmieter? ... Eine kleine Zusatzfrage: Die Nachbarin über mir, hatte einen kleinen Wasserschaden (ohne von ihr bemerkt. es kann also auch ein Rohrbruch ohne ihr Verschulden sein).