23.10.2006
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
mehrfach habe ich - auch in diesem Forum - gelesen, dass im Fall einer Mietminderung für den Vermieter das Recht zu einer fristlosen Kündigung entsteht, wenn durch die Mietminderung im Laufe der Zeit ein Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten aufgelaufen ist. ist das tatsächlich so? ... Vermieter spricht fristlose Kündigung aus und reicht ( mit guter Erfolgsaussicht) Räumungsklage ein. ... Ist es vielmehr nicht so, dass aufgrund einer Mietzinsminderung, ob berechtigt oder nicht, eine fristlose Kündigung sogar ausgeschlossen ist?