4.2.2008
von Rechtsanwältin Nina Marx
Er teilte außerdem mit, dass meine Mieter bis zur Beseitigung des Schadens die Miete um 15 %, erstmals mit der Februarmiete kürzen werden, darüber hinaus von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und werden bis zur Beseitigung des Schadens einen weiteren Betrag in Höhe von 30% Miete einbehalten (haben sie auch flugs getan: um 45 % die Miete gekürzt) Aufgrund der Karnevalstage ist es erst morgen (Veilchendienstag) möglich, einen Maler zu beauftragen der den Schaden beseitigt (es handelt sich hier um ca. 5 cm Schimmelbildung). Die gesetzte Frist ist ein Witz und auch die Mietminderung finde ich überhöht. ... Ist die Mietminderung für diese relativ kleine Stelle rechtens und kann, ohne dass ich einen fairen Spielraum zum Beseitigen der Schimmelstelle habe, die Miete sofort um so einen hohen Betrag (15 + 30%) gekürzt werden?