5.4.2014
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
So sollen auf einmal Balkonkästen nach innen gehängt werden, die Tierhaltung wird stark eingeschränkt z.B. wird die Tierhaltung auf dem Balkon generell verboten (meine Mieterin hat eine Katze, die selbstverständlich auf den Balkon darf - ich habe beim Kauf explizit nach Katzenhaltung gefragt), die Ruhezeiten ausgeweitet, im Aufzug sollen keine schweren und sperrigen Gegenstände transportiert werden (die Seniorin, die in die Wohnung einziehen wird, kann nicht schwer tragen und wird genau schwere und sperrige Gegenstände mit dem Aufzug transportieren - deswegen habe ich ja einen Neubau mit Aufzug gekauft), usw. ... Gilt diese nun für den Mietvertrag, d.h. durfte ich mich darauf verlassen, oder muss ich die neue - stark ins Negative abweichende Hausordnung - versuchen, in den Mietvertrag aufzunehmen, was meiner Ansicht nach nicht möglich sein dürfte, da die Wohnung mit dieser Hausordnung für meine Mieterin nicht akzeptabel sein dürfte.