von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Folgende Situation: Ich bin seit 2/2008 Mieter einer Wohnung in Berlin, laut Mietspiegel einfache Wohnlage Wedding, Gasetagenheizung, Bad IWC nicht besonderes bis auf neues Rückkanalfähiges Breitbandnetz, Haus Baujahr 1957, Bad und EBK aus den 70er, seit 10-20 Jahren keine Sanierung, 77 m³ , die Kaltmiete von bisher 390€ ist seit Mietbeginn unverändert. Neuer Verwalter, erste Tätigkeit mit Kopie einer vom Eigentümer unterzeichneter Vollmacht Mieterhöhungsverlangen, Begründung laut Berliner Mietspiegelfeld G6 seiner Forderung oberer Spanne 6,95€ Forderung von neuer Miete ab 01.06.2010 518€ (kalt). ... Laut Onlineanfrage Berliner Mietspiegel nach Straßeneingabe, weiter nichts besonderes angegeben.. unterer Wert 3,61€ oberer Wert 5,34€ .