von Rechtsanwalt Mario Kroschewski
Ich habe am 28.10.2016 Seitens meiner Hausverwaltung ein Mieterhöhungsverlangen per Post bekommen - zugestellt wurde es durch Boten (lag einfach im Briefkasten). ... Dies entspricht einer Mieterhöhung um 15%. ... Bisheriger netto-Kaltmietzins: 260,00€ zuzüglich Mieterhöhung: 39,19€ neuer netto Kaltmietzins: 299,19€ zuzüglich Heiz-und Betriebskostenvorauszahlung: 120,00€ neue Gesamtmiete brutto: 419,19€ Gemäß§ 558 b Abs. 2 BGB muss ihre Zustimmung zur vorgenannten Mieterhöhung bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens, also bis zum 31.12.2016 in Schriftform der von mir vertretenen Vermieterin vorliegen.