von Rechtsanwalt Peter Dratwa
Mein Vermieter hat mir nun erstmals ein formales Verlangen zur Mieterhöhung auf der Basis von § 558 BGB zugestellt (ortsübliche Vergleichsmiete). ... Die Vergleichsmiete und die Fristen erscheinen mir alle korrekt, allerdings soll die Miete um über 27% erhöht werden, mithin also mehr als die 20% in 3 Jahren aus § 558 Abs. 3 (Kappungsgrenze). ... - Alternativ würde ich den Vermieter noch innerhalb der Frist anschreiben, auf die fehlende Kappungsgrenze hinweisen, und die Zustellung eines korrekt formulierten Verlangens hinweisen: a) Würde dann das Verfahren neu angestoßen werden (also: neues Schreiben, wieder 2 Monate Frist usw.), oder hätte ich damit innerhalb der schon laufenden Fristen, jedoch mit dem korrekten Wert, zugestimmt?