22.6.2011
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
. - Mieterhöhung zum 01.07.2011 Anhebung der Grundmiete auf 409,12€ (19,76%) Begründung der Mieterhöhung mit Ankündigung dieser am 10.06.2011: - geänderte Kapitalkosten: Anstieg um 40% - Verwaltungskosten, Instandhaltung nach Verbraucherpreisindex um 3,723% - Mietausfallwagnis um 19,77% Die geänderten Kapitalkosten werden auf Nachfrage mit einer Erbbauzinsanpassung für das Grundstück von 13.003,60€ auf 18.193,11€/Anno dargelegt. auf Nachfrage am 21.06.2011 erhalten: Das belegende Schreiben der Wohnungsbaugeselschaft gibt an, dass am 12.06.2008 der Erbbauzins rückwirkend ab dem 01.01.2008 "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" anzupassen ist, wenn durch die Gemeindeverwaltung eine Anspruch auf weitere Erhöhungen desselben ausgeschlossen wird. ... Das Ankündigungsschreiben gibt die Mieterhöhung als eine "..um die Grundmiete weiterhin auf dem Niveau der dem Vermieter entstehenden Aufwendungen zu halten..." notwendige Maßnahme an.