von Rechtsanwalt Peter Dratwa
Neulich habe ich eine Wohnung erworben, da sich diese erstens etwas näher bei der Arbeitsstätte befindet, und ich zweitens nicht für immer bei den Eltern wohnen kann. Da die erworbene Wohnung leider vermietet ist, wäre der nächste Schritt die Eigenbedarfskündigung. ... Frage1: Reicht es aus, im Kündigungsschreiben an die Mieter die Begründung beim Kündigungsschreiben auszulassen, also sinngemäß zu schreiben: "Hiermit kündige ich Ihnen zum 1.x.2014" Frage2: Wieviel Zeit haben die Mieter, um einen Einspruch gegen die Eigenbedarfskündigung fristgerecht einzulegen?