von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Und falls keine Miete/Mietrückstand bezahlt wird, oder seinerseits kein vorschlag gemacht wird, wie er den Mietrückstand abbaut - dann Wasserversorgung abstellen (ich zahle an den Wasserlieferant Vorauszahlungen an alle) - anfang Juni - private Vereinbarung über sein Anwalt, dass ich ihm die Schulden erlasse (mein Vorschlag), aber er zahlt pünktlich ab Juli 2009 (d.h. zum dritten werktag) und zum Jahrenende auszieht. Sollte der Mieter nicht zahlen - gesamte vereinbarung ungültig => rückfall in die Kündigung / Räumung zum 30.06.09 - Mieter zahlt nicht am dritten werktag, ich kann ihn auch nicht finden. Ich sperre wasser am nächsten tag gegen abend ab. - Mieter erscheint sofort - und bietet, sofort von der Bank Geld zu holen und zu bezahlen, ich akzeptiere. - Mieter ist trotzdem nicht erschienen, erst übernächsten Tag schickt er sein Kind (5 j.) zu mir mit dem Geld.