20.9.2006
Unsere derzeitigen Mieter haben zum 30.11.gekündigt, ziehen aber bereits 2 Monate früher aus und meinten, ob wir ihnen aus Freundschaftsgründen nicht entgegen kämen und ihnen 1-2 Mieten erlassen würden. ... Sie meinen, dass man das Streichen wohl eher der Renovierung zuordnen müsse (ich denke, sie wollen darauf hinaus, dass sie dann ja keine Miete mehr bezahlen müßten, sobald wir einen Pinsel in die Hand nähmen!). Ist das denn tatsächlich so, dass das Streichen durch den Vermieter bei Auszug als (freiwillige) Renovierung des Vermieters deklariert werden kann, wofür dann keine Miete mehr zu bezahlen ist?