29.10.2013
von Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter
Obwohl unser Freund die Wohnung so übernommen hätte, verlangte die Vermieterin eine komplette Renovierung (alle Wände + Decken weißen, Fenster putzen etc.). ... Da meine Freundin ca. alle 2 Jahre ihre Wohnung immer gestrichen hat (Schlafzimmer helles lila, Küche gelb + eine Wand orange, der Rest gelb) sehen wir darin keine Notwendigkeit zur Renovierung. Auszug aus dem Mietvertrag: "§17 Instandhaltung der Mieträume 1.Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarung getroffen sind. 2.Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen.