1.2.2016
von Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Dieser hat einen Mietvertrag von 1973, in dem die Nebenkosten nur mit Wasser, Abwasser und Müll aufgeführt sind. ... Gibt es hier eine Möglichkeit, die Nebenkosten, welche heutzutage abgerechnet werden, auf den Mieter umzulegen? Ganz aktuell habe ich momentan mit dem Mieter eine Diskussion bezüglich der Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm usw.), welche er anteilig für seine Wohnungsgrösse nicht tragen will, weil es in dem 43 Jahre alten Mietvertrag nicht aufgeführt ist.