von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Als einzigen Vertrag zur Miete habe ich den vom ersten Vermieter ausgefertigten Vertrag auf einem Standard-Vordruck, wie man ihn in Kaufhäusern und Fachgeschäften erwerben kann. ... Vertrag gelten, je nach Mietdauer, gestaffelte Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter (im Formular eingedruckt vorgegeben). 3 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate, wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind. Da das Mietverhältnis nun seit deutlich mehr als 10 Jahren besteht, ich aber in diesem Jahr den Ankauf einer Eigentumswohnung plane würde ich gerne wissen, ob ich in diesem Fall wirklich auf die lange Kündigungsfrist festgelegt bin oder ob hier inzwischen eine kürzere Frist gilt.