8.12.2005
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige mit meinen Eltern ein 2 1/2 Familienhaus zu kaufen.Das Haus ist in zwei Wohnungen a 89 qm und einer Einliegerwohnung von 45 qm aufgeteilt.Eine Wohnung von 89 qm steht leer, die Einliegerwohnung wird derzeitig vom Verkäufer bewohnt, der jedoch nach Kaufpreiszahlung auszieht ( steht im Notarvertrag fest ).Die letztere Wohnung ist von einem kinderlosen Ehepaar seit 2 1/2 Jahren angemietet.Da meine Eltern in die leerstehende Wohnung einziehen wollen und ich die Einliegerwohnung als Büro nutzen werde, muss die vermietete Wohnung den derzeitigen Mietern gekündigt werden, was bereits jetzt vom derzeitigem Eigentümer fristgemäß zum 28.02.06 per Boten überbracht wurde. Meines Erachtens nach wurden vom jetzigen Mieter normale Renovierungsarbeiten getätigt und eine Einbauküche integriert.Nach Rücksprache mit dem für das Haus zuständigen Immobilienmakler wurden mir keine grösseren Komplikationen angedeutet.Lediglich die Klage auf Eigenbedarf und eine dadurch entstehende Verzögerung müssten wir in Kauf nehmen.Da wir ja beim Kauf des Hauses alle Rechten und Pflichten nach dem BGB übernehmen, stellt sich für mich die Frage ob der Zeitraum der ausgesprochenen Kündigung des Verkäufers bis zum Erwerb des Hauses auch auf uns übergeht.Der Mieter teilte uns bei der Wohnungsbesichtigung bereits mit, das er natürlich eine Möglichkeit haben muss um eine adequate Wohnung zu finden.Leider hat er sich auf die ausgesprochene Kündigung beim Verkäufer bis heute nicht gemeldet.Sehen sie weitere Probleme für unseren baldigen Einzug auf uns zukommen, bzw. wie lange kann sich die Klage auf Eigenbedarf hinziehen ?