von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Mein Mieter hat mir anfänglich ein paar Mieten gezahlt, dann mit Unterbrechung und schließlich gar nicht mehr. ... Diesen Monat habe ich nun erstmals die Miete wieder nicht erhalten, dafür kam ein paar Tage später (also Anfang November) ein Schreiben, in dem er die Kündigung für diesen Monat erklärt und anstelle einer Übergabe vorhat, die Schlüssel einfach in der Wohnung zu hinterlegen. ... Wenn ein HartzIV-Empfänger vor Ablauf der Kündigungfrist von 3 Monaten (Anfang November gekündigt, also regulär zu Ende Februar) aus der Wohnung auszieht, muss dann nicht das Amt die Miete solange weiterzahlen?