28.10.2009
von Rechtsanwalt Guido Matthes
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinem Vermieter folgendes Schreiben erhalten: "Mieterhöhungsbegehren ab 01.01.2010 Sehr geehrter Herr Herrmann, hiermit teile ich Ihnen mit, das die monatliche Miete von 420,00 € ab 01.01.2010, 450,00 € (kalt) beträgt. ... Es handelt sich um eine 70qm Wohnung (reine Wohnfläche 60qm der Rest Terrasse zu 50% angerechnet, die Wohnung besitzt keinen Keller oder andere Unterstellmöglichkeiten) in 01069 Dresden. Erstes gibt es noch Mängel seit dem Einzug vor 4 Jahren (defekte Fließen im Bad) und zweitens kommt noch hinzu das der Vermieter schon seit einiger Zeit versucht die Wohnung zu verkaufen und bei einem eventuellen Verkauf auf Eigenbedarf mir gekündigt werden kann, obwohl damals ein langfristiger Mieter gesucht wurde und dies auch Vorraussetzung war diese Wohnung zu bekommen.